Reiserücktritt und Stornierungen: Was tun in Krisensituationen?

Epidemien, Überschwemmungen, Terroranschläge, Erdbeben – unvorhersehbare Situationen stellen die Urlaubsplanung vieler Menschen auf den Kopf. Was passiert, wenn du deine geplante Reise aus solchen Gründen nicht antrittst oder du im Urlaubsort festsitzt? Wir haben das Wichtigste für dich zusammengefasst.

leerer Strand
© Matthaeus Rojek/iStock

In aller Kürze

  • Bei Krisensituationen hast du die Möglichkeit von deiner Reise zurückzutreten oder diese frühzeitig abzubrechen.
  • Du hast das Recht auf die Rückerstattung deines gezahlten Betrags und bist nicht verpflichtet, Gutscheine anzunehmen.
  • Eine Reiserücktrittsversicherung ist in solchen Fällen nutzlos.


Unvermeidbare außergewöhnliche Umstände

Als unvermeidbare außergewöhnliche Umstände (früher: “höhere Gewalt”) gelten solche, die von Reisenden und Reiseveranstaltern nicht kontrolliert werden können. Diese Umstände erschweren, gefährden oder beeinträchtigen die Reise und hätten nicht verhindert werden können.

Was sind unvermeidbare außergewöhnliche Umstände?

Beispiele:

  • Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche oder Waldbrände in unmittelbarer Nähe des Reisegebietes
  • Kriege und politische Unruhen
  • Streiks von Fluglotsen
  • Ausbrüche gefährlicher Krankheiten (Verhängung von Quarantänen oder Reisewarnungen)

Falls du dir nicht sicher bist, ob unvermeidbare außergewöhnliche Umstände bestehen, achte auf Äußerungen des Auswärtigen Amtes oder andere formelle Warnungen. Deine persönliche Einschätzung spielt in dem Fall keine Rolle. Angst allein reicht nicht aus, um dich auf die außergewöhnlichen Umstände zu berufen.

Was wird erstattet und was nicht?

Bevor du deine Reise stornierst oder um Rückerstattung bittest, kontaktiere deinen Reiseveranstalter oder den Anbieter, bei dem du gebucht hast. Dieser gibt dir Auskunft über die aktuelle Lage. Bei Fragen oder Problemen steht dir offen, dich an die Verbraucherzentralen oder bei Reisen ins EU-Ausland an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) zu wenden.

Bei Pauschalreisen

Hast du eine Pauschalreise gebucht, hast du keinen Grund zur Sorge. Denn im Falle von außergewöhnlichen Umständen werden dir jegliche Kosten deiner Reise erstattet, wenn diese Umstände während deiner geplanten Reisezeit bestehen. Liegt deine Reise noch in weiter Ferne, warte die Entwicklung der Situation ab und storniere erst, wenn es so weit ist.

Bei einzelnen Leistungen wie Flügen oder Hotels

Bei separat gebuchten Leistungen ist es etwas schwieriger als bei Pauschalreisen. Hier ist es wichtig, dass du nach deutschem Recht gebucht hast. Hast du das getan und die Leistung wird nicht erbracht, etwa weil bestimmte Gebiete gesperrt wurden, bekommst du dein Geld erstattet.

Hast du eine Unterkunft bei einem Anbieter im Ausland gebucht, gilt das Recht des Landes, in dem die Unterkunft liegt.

Auch Buchungen im Inland werden unter besonderen Umständen erstattet. Wird beispielsweise angeordnet, dass Übernachtungsangebote im Inland nur noch zu notwendigen, aber nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden, bekommst du dein Geld zurück.

So gehen Anbieter mit besonderen Umständen um
Beispiel: booking.com

Nach einem turbulenten Jahr 2020 haben sich mittlerweile unterschiedliche Richtlinien und Regelungen ergeben. Unser Partner booking.com stuft das Coronavirus als höhere Gewalt ein. Damit die Gäste und Partner dennoch keine Komplikationen bekommen, wird so mit Buchungen umgegangen, die in unvorhergesehene Ereignisse – wie bspw. das Coronavirus – treten:

  • Du schaust nach neuen Reisedaten
  • Du bekommst einen Gutschein ausgestellt, den du für einen zukünftigen Aufenthalt einlösen kannst
  • Du erhältst eine vollständige Rückerstattung in Höhe des bereits gezahlten Betrags

Erhalte hier noch weitere Informationen darüber, wie booking.com mit den Auswirkungen und Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie umgeht.

Wenn dir ein Gutschein statt eine Rückerstattung angeboten werden, bist du nicht verpflichtet, diesen anzunehmen. Denn in den genannten Fällen hast du das Recht auf Erstattung deines gezahlten Betrags.

Was passiert, wenn Probleme während deiner Reise auftreten?

Du befindest dich bereits im Reiseort und wirst von außergewöhnliche Umständen überrascht?

Du hast die Möglichkeit deine Reise

  • abzubrechen: Nicht genutzte Reiseleistungen werden dir erstattet und deine Rückreise wird, falls teurer als ursprünglich, vom Reiseveranstalter gezahlt.


oder

  • fortzusetzen: Du hast eventuell die Chance auf eine Preisminderung, wenn du einzelne Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kannst oder diese nicht mehr dem eigentlichen Standard entsprechen.

Falls eine Rückreise aufgrund von Quarantänemaßnahmen oder Sperrungen nicht möglich ist, kommt der Reiseveranstalter für eine notwendige Beherbergung von maximal 3 Nächten auf. Wenn dir selbst 14 Tage Quarantäne im Reiseort verordnet werden und deine Rückreise deswegen erst später stattfindet, zahlen Behörden oder der Staat diesen Aufenthalt. Bei nicht wahrgenommenen Flügen, bist du auf die Kulanz der Fluggesellschaft angewiesen.

Hilft eine Reiserücktrittsversicherung?

Nein, eine Reiserücktrittsversicherung bietet dir im Falle von außergewöhnlichen Umständen keine Vorteile. Sie sichert lediglich deine eigenen Risiken, wie beispielsweise Erkrankungen oder den Todesfall eines Angehörigen ab.

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