Angeln & Fischen
Angelscheine Wintrich
Bergstraße 3, 54487 Wintrich
Überblick
Für den Moselabschnitt zwischen der Staustufe Wintrich (Stromkilometer 141) und der Staustufe Zeltingen (Stromkilometer 124) stellt die Tourist-Information Wintrich, Bergstraße 3 54487 Wintrich, Angelscheine aus, Telefon: 06534-8628
Tages-, (8,00 €) Wochen-, (19,00 €) und Monatserlaubnisscheine (30,00 €) (Stand 01.01.2023) zuzüglich 2,00 € Gebühr.
Deutsche Staatsangehörige müssen den Fischereischein ihres Bundeslandes vorlegen. Ausländische Gäste erhalten den Fischereischein ausschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Zimmer 5, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Lichtbild, Personalausweis oder Reisepass sind notwendig)
Deutsche Staatsangehörige müssen den Fischereischein ihres Bundeslandes vorlegen. Ausländische Gäste erhalten den Fischereischein ausschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Zimmer 5, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Lichtbild, Personalausweis oder Reisepass sind notwendig)
Fischarten:
Hecht, Zander, Barsch, Döbel, Barbe, Brassen, Aland, Karpfen, Rapfen, Rotauge, Rotfeder, Forelle, Aal und Schlei.
Entnahmepflicht für Welse und Grundeln!
Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet, mit maximal 2 Ruten. An der Mosel ist Nachtangeln (0:00 Uhr bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang) nicht erlaubt.
Die Frühjahrsschonzeit sowie die Artenschonzeiten sind zu beachten!
Die Frühjahrsschonzeit dauert vom 15. April bis einschließlich 31. Mai. (Gilt nicht für den Fischfang mit Hand- und Schleppangel).
Der Raubfischfang mit entsprechendem Gerät (Spinner, Blinker, Fliege, Weichplastikköder, tote Köderfische oder Köderfischfetzen) ist mit Ausnahme der künstlichen Fliege während der Frühjahrsschonzeit nicht gestattet.
Hecht, Zander, Barsch, Döbel, Barbe, Brassen, Aland, Karpfen, Rapfen, Rotauge, Rotfeder, Forelle, Aal und Schlei.
Entnahmepflicht für Welse und Grundeln!
Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet, mit maximal 2 Ruten. An der Mosel ist Nachtangeln (0:00 Uhr bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang) nicht erlaubt.
Die Frühjahrsschonzeit sowie die Artenschonzeiten sind zu beachten!
Die Frühjahrsschonzeit dauert vom 15. April bis einschließlich 31. Mai. (Gilt nicht für den Fischfang mit Hand- und Schleppangel).
Der Raubfischfang mit entsprechendem Gerät (Spinner, Blinker, Fliege, Weichplastikköder, tote Köderfische oder Köderfischfetzen) ist mit Ausnahme der künstlichen Fliege während der Frühjahrsschonzeit nicht gestattet.
Adresse
54487 Wintrich, Bergstraße 3
Das aktuelle Wetter
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6° / 5°
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