Bauwerke & Denkmäler
Pranger
In der Nähe der Badgasse, 94107 Untergriesbach
Überblick
Ein Marktrichter mit vier Ratsgeschworenen hatte die örtliche Polizeigewalt und war erste Instanz in Straf- und Verwaltungsangelegenheiten. Zum Prangerstehen wurden u.a. „boshafte und streitsüchtige Frauen oder freche Buben“ verurteilt. An den Pranger gestellt wurde auch wer eine leichte Straftat beging wie in Wiesen oder Äckern Gras schneiden, Obst oder Früchte stehlen. Ein ertappter Wilderer wurde z. B. mit einem Hirschgeweih an den Pranger gestellt. Bei Rückfall gab es 4 - 6 Monate schwerste Zwangsarbeit, die „Schandarbeit in Eisen“, bei nochmaligem Rückfall erfolgte Einzug des Vermögens und Landverweis.
Bis etwa Ende des 19. Jahrhunderts ist dieses Recht im Markt ausgeübt worden.
Bis etwa Ende des 19. Jahrhunderts ist dieses Recht im Markt ausgeübt worden.
Adresse
94107 Untergriesbach, In der Nähe der Badgasse
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