Von Tannheim direkt aus dem Zentrum startend Richtung Grän und bergab nach Pfronten ins Ostallgäu und wieder zurüch nach Tirol. Durch das Städchen Vils, weiter nach Musau und inmitten der Lechauen bis nach Lechaschau auf die B198 und rechts abbiegen nach Weißenbach am Lech. Vor der Johannesbrücke rechts abbiegen und durch das landschaftlich wunderbare Schwarzwasser bis nach Vorderhornbach, wo die erste Verpflegungsstation wartet. An der Martinauer Lechbrücke links abbiegen. Somit ist die Wende erreicht und weiter durch Stanzach bis nach Weißenbach zur zweiten Verpflegungsstation. Anschließend beim Kreisverkehr links abbiegen und über den Gaichtpaß zurück ins Tannheimer Tal.
Auf der Autobahn A7 bei der Ausfahrt "Oy-Mittelberg" auf der B310 Richtung Wertach und nach Oberjoch. Dort der Ausschilderung "Tannheimer Tal" B199 folgen, Ausfahrt
Tannheim, Neunerköpfle Bergbahn.
Von Tiroler Seite über Reutte auf die B198 Richtung Lechtal bis Weißenbach, über den Gaichtpass entlang der B199 bis Ausfahrt
Tannheim, Neunerköpfle Bergbahn.
Direkt am Start (Tourismusinfo Tannheim) möglich - Parkplatz der Tannheimer Bergbahnen
Jeder Radsportler ab dem 18. Lebensjahr (volljährig) ist startberechtigt. TeilnehmerInnen ab 12 Jahre können in Begleitung der Eltern, oder mit Einverständnis des Erziehungsberechtigen an der 85 km Distanz teilnehmen. Mit der Einzahlung des Startgeldes akzeptiert der/die Teilnehmer(in) umfassend alle Teilnahmebedingungen des Veranstalters. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr!
Darüber hinaus erklärt jeder TeilnehmerIn, die Veranstalter von jeder zivil- als auch strafrechtlichen Verantwortung gegenüber Personen- und/oder Sachschäden, die/der Teilnehmer(in) verursacht hat oder die ihm entstanden sind, zu entheben.
Der/die Teilnehmer(in) erklärt, dass er/sie für den "Rad-Marathon Tannheimer Tal“ ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist und der Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde.
Der Veranstalter ist berechtigt, bei schlechter Witterung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die Strecke zu verkürzen und das Zeitlimit zu verändern.
Bei Gefahr ist auch eine Absage oder ein Abbruch der Veranstaltung durch die Behörden möglich.
Die Veranstalter kann TeilnehmerInnen aus dem Bewerb nehmen, die nicht den Anweisungen Folge leisten.