Von der Schutzhütte Steigereck an der Alten Straße oberhalb vom Schöffenhaus verläuft die Spur auf den Schlossquellenweg, vorbei an den Elgersburger Schlepplift bergauf zum Kirsthüttenweg. Von dort zur Gaststätte Hohe Warte mit Aussichtsturm. Vom Aussichtsturm haben wir einen Blick nach Norden und Osten weit ins Thüringer Land. Von der Hohen Warte zurück zum Kirsthüttenweg rechts um den Rumpelsberg zu Kobs- Kastanien an der Alten Straße auf den Skiwanderweg Ilmenau- Schmücke zwischen dem Steigereck und der Gaststätte Mönchhof.
Von der A71 kommend, Abfahrt 16 Ilmenau West, Richtung Ilmenau auf der Erfurter Str. Richtung Innenstadt. Rechts auf Friesenstraße weiter über Karl-Liebknecht-Straße auf Schleusinger Allee Richtung Mahnebach. in Mahnebach recht auf Straße "Am Bahnhof" einbiegen.
Skiwanderwege:
Maschinell präparierte Strecke (orange markiert). Befahren ist in beide Richtungen gestattet.
Bitte beachten Sie die folgenden 10 FIS - Verhaltensregeln
- Jeder Langläufer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
- Markierungen und Signale (Hinweisschilder) sind zu beachten. Auf Loipen und Pisten ist in der angegebenen Richtung und Lauftechnik zu laufen.
- Auf Doppel- und Mehrfachspuren muss in der rechten Spur gelaufen werden. Langläufer in Gruppen müssen in der rechten Spur hintereinander laufen. In freier Lauftechnik ist auf der Piste rechts zu laufen.
- Überholt werden darf rechts oder links. Der vordere Läufer braucht nicht auszuweichen. Er sollte aber ausweichen, wenn er es gefahrlos kann.
- Bei Begegnungen hat jeder nach rechts auszuweichen. Der abfahrende Langläufer hat Vorrang.
- Beim Überholen, Überholt werden und bei Begegnungen sind die Stöcke eng am Körper zu führen.
- Jeder Langläufer muss, vor allem auf Gefällstrecken, Geschwindigkeit und Verhalten seinem Können, den Geländeverhältnissen, der Verkehrsdichte und der Sichtweite anpassen. Er muss einen genügenden Sicherheitsabstand zum vorderen Läufer einhalten. Notfalls muss er sich fallen lassen, um einen Zusammenstoß zu verhindern.
- Wer stehen bleibt, tritt aus der Loipe/Piste. Ein gestürzter Langläufer hat die Loipe/Piste möglichst rasch freizumachen.
- Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
- Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.