Vom Ausgangspunkt am Skilift Greuth geht es zunächst durch das Obere Gassental, bevor wir in das beschauliche Knöpflestäle und Hahnental abbiegen. Vorbei am ehemaligen Zähringer Skilift umrunden wir Sontbergen. Auf der Höhe von Sontbergen haben wir schließlich einen traumhaften Blick auf Gerstetten. Über's Sackental und vorbei an den eingeschneiten Heideflächen gelangen wir wieder zum Ausgangspunkt.
Informationen zur Schneelage und Loipe erhalten Sie beim Skiclub Gerstetten, Tel. 07323 919288 (Schneetelefon) oder unter www.sc-gerstetten.de.
Auf der A7 bis zur Anschlussstelle Niederstotzingen und weiter auf der L1076 und L1168 Richtung Dettingen, anschließend über die L1164 über Heuchlingen nach Gerstetten.
In Gerstetten der K3017, Richtung Sontbergen, folgen, nach etwa 2 Kilometer rechts abbiegen, Richtung Skilift Greuth.
Bei Langlaufmöglichkeit wird für Langläufer extra ein Parkplatz auf einer Wiese beim Skilift Greuth präpariert.
FIS-Verhaltensregeln für Skilangläufer
1. Rücksichtnahme auf die anderen - Jeder Langläufer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Signalisation, Laufrichtung und Lauftechnik - Markierungen und Signale (Hinweisschilder) sind zu beachten. Auf Loipen und Pisten ist in der angegebenen Richtung und Lauftechnik zu laufen.
3. Wahl von Spur und Piste - Auf Doppel- und Mehrfachspuren muss in der rechten Spur gelaufen werden. Langläufer in Gruppen müssen in der rechten Spur hintereinander laufen. In freier Lauftechnik ist auf der Piste rechts zu laufen.
4. Überholen - Überholt werden darf rechts oder links. Der vordere Läufer braucht nicht auszuweichen. Er sollte aber ausweichen, wenn er es gefahrlos kann.
5. Gegenverkehr - Bei Begegnungen hat jeder nach rechts auszuweichen. Der abfahrende Langläufer hat Vorrang
6. Stockführung - Beim Überholen, Überholtwerden und bei Begegnungen sind die Stöcke eng am Körper zu führen.
7. Anpassung der Geschwindigkeit an die Verhältnisse - Jeder Langläufer muss, vor allem auf Gefällstrecken, Geschwindigkeit und Verhalten seinem Können, den Geländeverhältnissen, der Verkehrsdichte und der Sichtweite anpassen. Er muss einen genügenden Sicherheitsabstand zum vorderen Läufer einhalten. Notfalls muss er sich fallen lassen, um einen Zusammenstoß zu verhindern.
8. Freihalten der Loipen und Pisten - Wer stehen bleibt, tritt aus der Loipe/Piste. Ein gestürzter Langläufer hat die Loipe/Piste möglichst rasch freizumachen.
9. Hilfeleistung - Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht - Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.